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Jöhrenstraße, Hannover

Die Bebauung auf der Grundstücke Jöhrensstrasse 9 und 11 besteht aus zwei Neubauten in Anlehnung an die Gebäudestellung und Bauformen der Umgebungsbebauung bzw. der bestehenden Baufluchten.

Die äußeren Kanten der Häuser werden im Wesentlichen bestimmt durch die planungs- und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen, wie Abstandsflächen und Grenzabstände. Die daraus entstehenden Möglichkeiten wurden zum Anlass genommen, die Baukörper aus durchdringenden Volumina plastisch zu formen. Hieraus entsteht ein Wechselspiel von verwandten (stehenden und liegenden) Proportionen, die eine Differenzierung der Gebäudeteile und Fassaden erlaubt, sie gleichzeitig aber gestalterisch zusammenhält. Dieses Prinzip findet man in seinen Grundzügen bei allen „klassischen“ Villen, wie sie die Jöhrensstraße prägen, in Form von Erkern, Risaliten, Zwerchgiebeln etc.

Die Baukörper staffeln sich zur Gartenseite hin ab und schaffen damit einen gestalteten Übergang in den Garten, sowie ein differenziertes Angebot an geschützten Außenräumen (Terrassen und Loggien) für jede Wohnung. In einer gemeinsame Tiefgarage unterhalb der beiden Häuser sind alle Stellplätze untergebracht.

Beide Häuser werden in Massivbauweise mit zweischaliger Außenwandkonstruktion ausgeführt, die in „in Würde“ altern kann. Die horizontalen Gesimsbänder sind in eingfärbtem Beton ausgeführt, ebenso wie die Beläge der Terrassen und Loggien.

Die Fenster werden als Holzfenster bzw. als Alufenster (Erker Straßenseite) ausgeführt, die Walmdächer erhalten eine Deckung aus anthrazitfarbenen Tondachziegeln. Alle Wohnungen sind mit Parkettbelägen ausgestattet.

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